2.139.2 (cun1p): 2) Außerkraftsetzung der Verfügungen über die Entlassung von Arbeitnehmern im unbesetzten Gebiet.

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Das Kabinett Cuno Wilhelm Cuno Bild 183-1982-0092-007Französischer Posten Bild 183-R43432Posten an der Grenze des besetzten Gebietes Bild 102-09903Käuferschlange vor Lebensmittelgeschäft Bild 146-1971-109-42

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2) Außerkraftsetzung der Verfügungen über die Entlassung von Arbeitnehmern im unbesetzten Gebiet.

Staatssekretär Schroeder trug vor, daß das Kabinett angesichts des Ruhreinbruchs s. Zt. beschlossen habe, die geplanten Kündigungen von Beamten und Angestellten sowie Arbeitern zurückzustellen, und zwar sowohl im besetzten wie im unbesetzten Deutschland. Späterhin sei dieser Beschluß dahin geändert worden, daß im unbesetzten Deutschland den Kündigungen Fortgang zu geben sei7. Im Bereich der Reichsbahn würden, soweit das Reichsfinanzministerium gehört [habe], die Kündigungen im unbesetzten Gebiet nicht durchgeführt. Das Reichsfinanzministerium lege aus etatsrechtlichen Gründen Wert darauf, daß auch die Reichsbahn zu Kündigungen schreite8.

Der Herr Reichsverkehrsminister erklärte, daß er selbstverständlich den Kabinettsbeschluß befolgt habe9, daß aber die Entlassung der kündbaren Beamten bisher an der Abfindungsfrage gescheitert sei. Soweit er unterrichtet sei, ständen die Verhandlungen im Reichsfinanzministerium über die Höhe der zu gewährenden Abfindung kurz vor dem Abschluß, und er bäte daher, zunächst diese Verhandlungen zur Erledigung zu bringen. Er sei bereit, dann auch bezüglich der kündbaren Beamten die erforderlichen Maßnahmen zu treffen10.

Nachdem Staatssekretär Schroeder zugesagt hatte, diese Verhandlungen zu beschleunigen, sah das Kabinett die Angelegenheit als erledigt an11.

Fußnoten

7

S. Anm. 12 zu Dok. Nr. 74.

8

Mit Schreiben vom 19. 4. hatte das RFMin. bemängelt, daß sich das RVMin. nicht an die Richtlinien halte. „Angesichts der Finanzlage muß der Durchführung der Maßnahme eine schwerwiegende und äußerst dringliche Bedeutung beigelegt werden.“ (R 43 I /1383 , Bl. 190).

9

Am 23. 3. hatte der RVM mitgeteilt, daß er die Entlassungsmaßnahmen wieder aufnehmen werde. „Die Angelegenheit wurde von mir mit Vertretern der Gewerkschaften und des Hauptbeamten- und Betriebsrats besprochen, wobei von diesen die schwersten Besorgnisse geäußert wurden, es möchte durch ein derartiges Vorgehen in der jetzigen Zeit die Einheitsfront gestört und ebenso die moralische Widerstandskraft der Eisenbahner erschüttert werden. Die Gewerkschaftsvertreter baten dringend um Aufschiebung der Maßnahmen.“ (R 43 I /1948 , Bl. 77). Lt. Vermerk Offermanns vom 12. 4. hatte das RVMin. für die nächsten Tage die Kündigungen von 10 000 Beamten und 5 000 Arbeitern sowie die Entlassung von 10 000 Arbeitern geplant. Am selben Tag waren Vertreter der Eisenbahnerschaft in der Rkei vorstellig geworden: „Die Herren betonten, daß die Entlassung im jetzigen Augenblick von sämtlichen gewerkschaftlichen Richtungen im Hauptbetriebsrat im RVMin. verurteilt würde; auch die politischen Organisationen verurteilten bis rechts vom Zentrum hinaus die Entlassungen gerade in diesem Augenblick.“ (R 43 I /1948 , Bl. 111 f. Vermerk Wevers).

10

Diesen Standpunkt vertritt der RVM auch in einem Schreiben an den RK vom 25. 4. (R 43 I /1948 , Bl. 127 f.).

11

Mit Schreiben vom 3. 5. fordert der RFM den RVM auf, Entlassungen von Arbeitnehmern schon jetzt ohne Klärung der Frage der Beamtenentschädigungen vorzunehmen. Am 18. 6. legt der RFM „Grundsätze über die Gewährung von Abfindungssummen für aus dem Reichsdienst ausscheidende Beamte“ vor (R 43 I /1948 , Bl. 147, 174 f.). S. dazu Dok. Nr. 205, P. 5.

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