Text
5) Abbau der Verwaltungen (Kündigung der Vertragsangestellten).
Die Angelegenheit soll morgen in einer unter dem Vorsitz des Reichsministers der Finanzen stattfindenden Chefbesprechung geklärt werden12.
Fußnoten
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Die Besprechung im RFMin. findet erst am 28. 2. statt. Lt. Schreiben des RFMin. vom 2. 3. führt sie zu einer Vereinheitlichung der Kündigungsvorschriften, nachdem das RVMin. und RPMin. ihre bereits ausgesprochenen Entlassungen angesichts des Ruhreinbruchs wieder rückgängig gemacht und andere Ressorts z. T. nachgezogen hatten. Die Neuregelung sieht vor, daß die ergangenen Kündigungen im besetzten Gebiet ausgesetzt bleiben, im unbesetzten Gebiet hingegen alle Entlassungsverbote alsbald außer Kraft gesetzt werden (R 43 I/1948, Bl. 55). Diese Regelung wird im Beschlußverfahren vom Kabinett bis zum 14. 3. angenommen, worauf das RFMin. am 17. 3. allen Ressorts die Richtlinien über Entlassungen mitteilt (R 43 I/1948, Bl. 56; 70).