Text
b) Note an England betreffend Kohleneinfuhrverbot.
Ministerialdirektor Ritter erklärte, daß die vorbereitete Note in den nächsten Tagen abgehen werde2.
Fußnoten
- 2
Lt. Vermerk Grävells war in einer Ressortbesprechung im RWiMin. am 29.12.25 vereinbart worden, an die brit. Reg. eine Note ungefähr folgenden Inhalts zu richten: „Die Deutsche Regierung sieht sich mit Rücksicht auf die englischen Subventionsmaßnahmen gegenüber dem Kohlenbergbau nicht mehr in der Lage, an ihren Zusicherungen bei Abschluß des Handelsvertrags [2.12.24, vgl. dazu Dok. Nr. 94, P. 2] bezüglich der Handhabung des Kohleneinfuhrverbots gegenüber England festzuhalten und wird solange sich an diese Zusicherung nicht mehr gebunden fühlen, als England das Subventionssystem fortsetzt.“ (R 43 I/1091, Bl. 41). – Ein Kohleeinfuhrverbot bestand in Dtld. seit Erlaß der Verfügung des RWiM vom 8.9.19 (RGBl., S. 1524), wonach die Einfuhr ausländischer Kohle auf dem Wasserwege der Genehmigung durch den RKohlenKom. bedurfte. – Die brit. Steinkohlenlieferungen nach Dtld. betrugen im Monatsdurchschnitt 1925 etwa 300 000 t, insgesamt 1925: 3,4 Mio t (Stat. Jb. für das Dt. Reich 1926, S. 154).