Text
2. Gutachtliche Äußerung der Verwaltungsabbaukommission zum Wiederaufbauministerium.
[Die Vertreter des Reichsministeriums für Wiederaufbau, des Reichsfinanzministeriums, des Reichswirtschaftsministeriums und des Auswärtigen Amts stimmten der Empfehlung der Verwaltungsabbaukommission zu10. Es wurde betont, daß an der Zuständigkeit der interministeriellen Kriegslastenkommission nichts geändert werden solle und daß die harmonische Zusammenarbeit der Ressorts bei der Behandlung der Reparationsfragen auch weiterhin aufrechterhalten werden müsse.
[599] Das Kabinett beschloß daraufhin die Auflösung des Reichsministeriums für Wiederaufbau11.]
Fußnoten
- 10
In einem Gutachten vom 24. 4. hatte die Verwaltungsabbaukommission empfohlen, das RMinWiederaufbau aufzulösen und seine Aufgaben auf das RFMin. zu übertragen (R 43 I/1949, Bl. 356-360; hier weitere Vorgänge dazu).
- 11
Durch VO vom 8.5.24 wird das RMinWiederaufbau zum 11. 5. aufgelöst. Seine Aufgaben übernimmt der RFM (RGBl. I, S. 433).