Text
1. Gesetz über das Zusatzabkommen zu Art. 20 des deutsch-litauischen Handelsvertrags vom 1.6.1923.
Das Kabinett stimmte dem Gesetzentwurf zu1.
Fußnoten
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Das Zusatzabkommen diente der Erleichterung des kleinen Grenzverkehrs mit Litauen. Das Gesetz über das Abkommen wurde am 30.4.28 ausgefertigt (RGBl. II, S. 377).