Text
[83]1. Kundgebung der Reichsregierung aus Anlaß der Notverordnungen vom 14. Juni d. J. über Maßnahmen zur Erhaltung der Arbeitslosenhilfe usw. sowie über Maßnahmen auf dem Gebiete der Rechtspflege und der Verwaltung1.
Der Reichsminister des Innern betonte, daß der Gedanke der Stärkung des Binnenmarktes in der Kundgebung zum Ausdruck kommen müsse.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft schlug eine andere Formulierung des 3. Absatzes der Kundgebung vor.
Das Reichskabinett stimmte dem Entwurf der Kundgebung in der beiliegenden Fassung grundsätzlich zu2.