Text
7. Splitterparteien.
Auf Vorschlag des Reichsministers des Innern beschloß das Kabinett, von einer Initiative der Reichsregierung auf diesem Gebiete Abstand zu nehmen10.
Fußnoten
- 10
Vgl. Dok. Nr. 412, Ministerbesprechung, P. 4. – Am 23.3.28 erklärte RIM v. Keudell im RT: „Man kann die Tatsache des Vorhandenseins der Splitterparteien von staatspolitischen Gesichtspunkten aus noch so sehr bedauern, aber unser Volk ist nun einmal in der Geltendmachung seiner politischen Anschauungen und seines politischen Willens zerrissen. Es hat einen Anspruch darauf, daß das deutsche Parlament ein getreues Spiegelbild der Stimmung der Wählerschaft gibt, und es würde dem Rechtsempfinden weiter Kreise kaum entsprechen – wenigstens ist das die Auffassung der Reichsregierung; fälschlicherweise war in der Presse davon die Rede, als ob das Reichsministerium des Innern gegen die Splitterparteien vorgehen wolle –, wenn wir durch eine Gesetzgebung ad hoc unmittelbar vor der Wahl gegen die Splitterparteien vorgehen wollten.“ (RT-Bd. 395, S. 13665). Vgl. auch die diesbezüglichen Ausführungen der Abg. v. Kardorff (DVP) und Koch-Weser (DDP) in derselben RT-Sitzung (ebd., S. 13648 f. und S. 13660 f.).