Text
2. Entwurf eines Reichsschulgesetzes.
Der Reichsminister des Innern trug der Reihe nach die einzelnen Paragraphen des lediglich den Herren Ministern persönlich vorliegenden Schulgesetzentwurfs3 vor.
Die Überschrift zum Gesetz wurde gebilligt, desgleichen § 1 des Gesetzes. Die Beschlußfassung über § 2 wurde nach längerer Debatte zurückgestellt. § 3[849] wurde angenommen, und ferner wurde in die Aussprache über § 4 eingetreten. Eine längere Debatte entspann sich über den Begriff „technisches Fach“.
Das Kabinett einigte sich dahin, daß dieser Begriff nicht im Gesetz selbst näher umschrieben werden solle, daß aber die Begründung zum Gesetz die näheren Erläuterungen bringen solle4.