Text
1. [Botschaft des Reichspräsidenten]
Der Ministerpräsident ließ anliegende Botschaft des Reichspräsidenten verlesen.
Reichsminister Landsberg äußerte aus staatsrechtlichen Gründen Bedenken, daß an der in der Anlage näher bezeichneten Stelle durch den Präsidenten-Erklärungen für die Regierung abgegeben werden sollen.
Das Kabinett hielt eine Änderung für angezeigt1.
Fußnoten
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Am 12.4.1919 übersandte der RPräs. an den RMinPräs. den Entwurf einer Botschaft an die NatVers mit der Bitte, „sie gelegentlich der zu Ostern eintretenden Vertagung, die meines Wissens für den 15. April in Aussicht genommen ist, zur Verlesung zu bringen.“ Darüber hinaus stellte der RPräs. die Gegenzeichnung der Botschaft durch das RKab. anheim, um ihr „zugleich den Charakter eines Regierungsaktes zu geben.“ (R 43 I/577, Bl. 15). Der Entwurf der Botschaft, die hauptsächlich einen Aufruf zum Arbeitsfrieden im Innern darstellte, enthielt den in der Kabinettssitzung von RJM Landsberg kritisierten Passus: „Selbstverständlich muß berechtigten wirtschaftlichen Forderungen der Arbeiter, Angestellten und Beamten Rechnung getragen werden. Dafür wird sich die Regierung immer einsetzen.“ (R 43 I/1348, S. 459-465, hier: S. 463). Trotz des Kabinettsbeschlusses verlas Scheidemann die Botschaft während der 38. Sitzung der NatVers am 15.4.1919 unverändert einschließlich der kritisierten Sätze; allerdings erschien der Text mit der Gegenzeichnung des RMinPräs. (NatVers Bd. 327, S. 1077; vgl. DAZ, Nr. 184, 16.4.1919).