Text
3. Außerhalb der Tagesordnung: Nationalsozialistische Parteiversammlung im Haag.
Der Reichskanzler teilte mit, daß er das Auswärtige Amt ersucht habe, dem Deutschen Gesandten im Haag schriftlich mitzuteilen, daß die Teilnahme deutscher Auslandsvertreter an Parteiversammlungen unerwünscht sei.
Der Reichsminister des Innern gab seiner Zustimmung zu dieser Maßnahme Ausdruck1.
Fußnoten
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Der dt. Gesandte in Den Haag, Graf Zech, hatte an einer NSDAP-Versammlung teilgenommen, bei der auch das dt. Mitglied des Internationalen Gerichtshofs Schücking anwesend gewesen war. Schücking rechtfertigte in einem handschriftlichen Schreiben an den RK vom 25.1.32 die Anwesenheit Zechs bei der Parteiversammlung, auf der ein NSDAP-MdR gesprochen hatte (R 43 II/1413, Bl. 190–191; siehe auch die Abschrift des Schreibens Zechs an StS v. Bülow vom 26.1.32, a.a.O., Bl. 195).