Text
1. Strengere Überwachung des Postverkehrs zur Bekämpfung des Schleichhandels.
Das Kabinett ist einig, daß die von Baden vorgeschlagene Durchprüfung der Postsachen2, wenn sie nach der Auflieferung vorgenommen wird, nur auf Grund eines Reichsgesetzes oder einer Notverordnung zulässig wäre. Die Verhandlung darüber, ob eine solche Verordnung erlassen werden soll, wird wegen der Abwesenheit des Reichswirtschaftsministers vertagt3.
Fußnoten
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Mit Schreiben vom 10. 10. hatte der BadIM beim RK den dringlichen Antrag auf Überwachung des Postpaket- und Telegrammverkehrs gestellt, da andernfalls „allen Versuchen zur Bekämpfung des gewerbsmäßigen Schleichhandels und des Schiebertums der Erfolg versagt bleibt“. Die genannten Auswüchse seien in den Augen der Bevölkerung die gefährlichsten Feinde einer geregelten und gleichmäßigen Versorgung mit Lebensmitteln zu angemessenen Preisen (R 43 I/1246, Bl. 3–6). Einen entsprechenden Antrag hatte das RPMin. am 2. 7. aus verfassungsrechtlichen, innerbetrieblichen und volkswirtschaftlichen Gründen abgelehnt (R 43 I/1246, Bl. 7 f.).
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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 84, P. 14.