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Auf Vorschlag des Staatssekretärs Dr. Schäffer erklärte sich das Reichskabinett mit der Einbringung eines Gesetzentwurfs zur Verlängerung des Notetats um 1 Monat einverstanden6.
Fußnoten6S. RGBl. 1930 II, S. 945.
S. RGBl. 1930 II, S. 945.