Text
4. Saargängerfrage.
Staatssekretär Schmid erläuterte die Vorlage9.
Das Reichskabinett erklärte sich damit einverstanden, daß den sogenannten Saargängern die Fahrgeldentschädigung in der vom Rheinministerium vorgeschlagenen Form ab 1. November 1927 bis auf weiteres wieder gewährt wird.
Fußnoten
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In einer Kabinettsvorlage vom 15.10.27 hatte der RMbesGeb. beantragt, der Wiedergewährung einer Fahrgeldentschädigung an die Saar- und Elsaß-Lothringen-Gänger bis zum Ende des Rechnungsjahres 1927 (d. h. bis 31.3.28) zuzustimmen. Die Einstellung der Hilfsmaßnahmen für die Saargänger (vgl. Dok. Nr. 241, dort auch Anm. 4) habe bei den Betroffenen eine außerordentlich starke Erregung ausgelöst. Die Lage der Saargänger sei immer noch sehr schlecht. Der RT habe bereits in seiner Sitzung vom 9. 7. einen Antrag auf Zahlung der Freifahrt für Saar- und Elsaßgänger einstimmig angenommen (R 43 I/244, Bl. 137–141).