Text
1. [Deutsche Gegenvorschläge]
Das Kabinett erörtert die Gegenvorschläge. Graf Bernstorff verliest ein Telegramm des Grafen Rantzau, in dem sich die Delegation dafür ausspricht, sich in den Gegenvorschlägen nicht zu genau festzulegen, sondern sich zu einer Regelung bestimmten Inhalts jeweils nur allgemein und in ungefährer Umschreibung bereitzuerklären1. Das Kabinett stimmt dem mit der Einschränkung zu, daß die Gegenvorschläge jedenfalls so deutlich sein müssen, daß sie nicht als unernsthaft übergangen werden können, und die Diskussion darüber möglichst nicht abgelehnt werden kann.
Fußnoten
- 1
In einem Telegramm des RAM an Paxkonferenz vom 16.5.1919, dessen Anfang in den Akten des AA fehlt, heißt es, es müßten zwar praktische Gegenvorschläge angeboten werden, „deren Formulierung jedoch mündlichen Verhandlungen zu überlassen wäre. Im jetzigen Stadium erscheint schriftliche Angabe aller dt. Gegenvorschläge nicht angezeigt, weil sie auf ganzes Material der Gegner, das in verschiedenen Anlagen mit größten Raffinessen verarbeitet ist, erschöpfend in ausführlichen Argumenten eingehen müßten, ohne jedoch den gleichen Eindruck zu machen wie mündlich. Davon abgesehen würde uns vorzeitige schriftliche Formulierung der eigenen Öffentlichkeit gegenüber binden und den Kabinetts-Chefs die Überbrückung zwischen unseren Gegenvorschlägen und ihren Bedingungen erschweren. Die Delegation würde dann am Mittwoch [dem 18. 5.] eingehende Denkschrift überreichen, von einem Gutachten, welches einzelne Vertragsbedingungen nochmals uneigennützig kritisiert, begleitet. […]“ (PA, Wk 31, Bd. 2).