Text
[131]5. Entwurf einer Verordnung, betreffend Abänderung der Vorschriften zur Durchführung des Gesetzes über die Regelung der Kaliwirtschaft vom 18. Juli 1919.
Das Kabinett stimmte dem Entwurf zu8.
Fußnoten
- 8
Mit dem Gesetz vom 18.7.1919 war versucht worden, den durch die schlechte wirtschaftliche Lage der Kaliwirtschaft nach dem Kriege notwendig gewordenen Abbau dieses Wirtschaftszweiges zu regeln. Der vorliegende Entwurf sieht im wesentlichen Maßnahmen zur schnelleren Durchführung der Stillegungen vor (Entwurf in R 43 I/2189, Bl. 175-188, siehe auch RT-Drucks. Nr. 2571, Bd. 368; endgültige Fassung RGBl. 1921, S. 663).