Text
1. Doppelvorlage an den Reichstag zum Gesetzentwurf über Änderungen in der Krankenversicherung.
Der Reichsarbeitsminister nahm Bezug auf seine Vorlage vom 27. Juni 19301 und beantragte, ihn zu ermächtigen, gegenüber den vom Reichsrat beschlossenen Änderungen am Entwurf eines Gesetzes über Änderungen in der Krankenversicherung, an der Regierungsvorlage in Form einer Doppelvorlage an den Reichstag festzuhalten2.
Das Reichskabinett stimmte diesem Antrage zu.
Fußnoten
- 1
Der RR-Ausschuß hatte am 26.6.30 u. a. die Gebühr für den Krankenschein von 1 RM (Vorlage des RArbM, s. Dok. Nr. 47, P. 9, Anm. 24) auf 50 Rpf. herabgesetzt (Niederschriften über die Vollsitzungen des RR, 1930, S. 392).
- 2
Der RArbM brachte die Doppelvorlage am 28.6.30 ein: RT-Bd. 443, Drucks. Nr. 2221.