Text
VII. Ausstellung der Einzelkupons13.
Formaler Punkt. Die rechnerische Ausfüllung der einzelnen Kupons erfolgt durch die Reichsschuldenverwaltung. Auf deutscher Seite besteht ein Interesse daran, die im Brüsseler-Schlußprotokoll vorgesehene sachliche Verhandlung zwischen dem Organisationskomitee der BIZ und der Reichsschuldenverwaltung gegenstandslos zu machen, damit die Gegenseite nicht Gelegenheit hat, neue materielle Punkte in die Debatte zu werfen.
Fußnoten
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Diese Kupons stellten die Bescheinigung der deutschen Zahlungsverpflichtung dar (Bericht Bergers und Rondes vom 13.11.29; R 43 I/671, Bl. 74-87, hier: Bl. 74-87).