Text
5. [Besprechung mit süddeutschen Regierungen]
Unterstaatssekretär Albert berichtet über die Besprechung mit den Vertretern der Süddeutschen Regierungen wegen der Frage, wie sich diese Regierungen im Falle eines feindlichen Einmarsches verhalten sollen7 und verliest ein Telegramm aus Stuttgart8. Das Kabinett beschließt, es soll an die Süddeutschen[393] Regierungen geschrieben werden, daß die Frage, wie sich die Regierungen im Falle eines feindlichen Einmarsches verhalten sollten, jetzt noch nicht entschieden werden könne. Eine Entschließung werde erst im Zusammenhang mit der endgültigen Stellungnahme zu dem Friedensvertrage, dann aber auf Grund mündlicher Verhandlung mit bevollmächtigten Mitgliedern der süddeutschen Regierungskabinette getroffen werden. Es sei alles vorzubereiten, daß die Landtage zusammentreten und daß sich die Leiter der Regierungen sofort zur Beratung mit der Reichsregierung nach Berlin begeben könnten. Immerhin stehe das Kabinett auf dem Standpunkt, daß die Regierungen den feindlichen Truppen nach Norden ausweichen und den Regierungssitz nötigenfalls nach dem Norden nach einem noch zu vereinbarenden Platz verlegen sollten, um auf diese Weise die Verbindung mit der Reichsregierung aufrechtzuerhalten9. Die Entscheidung der weiter erörterten Frage, ob die Nationalversammlung nach Berlin oder nach Weimar einzuberufen sei, wird bis zum Abschluß der Friedensverhandlungen ausgesetzt10.
Fußnoten
- 7
Siehe Dok. Nr. 89, P. 3.
- 8
In den Akten der Rkei und des AA nicht zu ermitteln.
- 9
Siehe Dok. Nr. 92.
- 10
Die 40. Sitzung der NatVers fand am 22.6.1919 zur Entgegennahme der Regierungserklärung des neuen RMinPräs. Bauer und zur Abstimmung über die Unterzeichnung des Friedensvertrages in Weimar statt (NatVers Bd. 327, S. 1113 ff. ).