Text
3. Entwurf einer Verordnung zur Förderung des inneren Friedens.
Der Reichsminister des Innern führte aus, daß der Versuch gemacht werden müsse, die durch eine Reihe von Notverordnungen angeordnete Beschränkung der Ausübung der staatsbürgerlichen Rechte wieder aufzuheben, insbesondere die Versammlungs- und Pressefreiheit wiederherzustellen5. Infolgedessen habe er dem Reichskabinett eine Verordnung des Reichspräsidenten zur Förderung des inneren Friedens zur Beschlußfassung zugeleitet, welche diesen Gesichtspunkten Rechnung trage.
Der Reichsminister des Innern trug sodann den Entwurf der beiliegenden Verordnung (Anlage 1)6 vor.
Der Reichsminister der Justiz machte eine Reihe von Abänderungsvorschlägen (vgl. Anlage 2)7.
Das Reichskabinett stimmte der Verordnung in der beiliegenden Fassung (Anlage 3)8 zu.
Fußnoten
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R 43 I/1458, S. 537–544, identisch mit der Kabinettsvorlage des RIM vom 14.12.1932 (R 43 I/2701 b, Bl. 310–314); zum Inhalt s. die als Anlage zu diesem Protokoll abgedruckte Erklärung.
- 7
Die Änderungsvorschläge des RJM, die vom RKab. angenommen werden, sind dem Protokoll nicht als Anlage 2, sondern als Anlage 3 beigefügt (R 43 I/1458, S. 555–557). Anlage 2 enthält den Entw. einer amtlichen Verlautbarung über die Aufhebung bzw. Lockerung der VOen gegen politische Ausschreitungen und politischen Terror sowie des Republikschutzgesetzes. Sie wird hier mit Hinweisen auf die vom RKab. am VOEntw. vorgenommenen Änderungen als Anlage zum vorliegenden Kabinettsprotokoll abgedruckt.
- 8
Dem Protokoll ist – gleichfalls als „Anlage 3“ bezeichnet (vgl. dazu Anm. 7) – der Text der VO des RPräs. „zur Erhaltung des inneren Friedens“ vom 19.12.1932 (RGBl. I, S. 548) in der von WTB am 20.12.1932 veröffentlichten Fassung beigefügt (R 43 I/1458, S. 545–548).