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8. Brotgetreide-Versorgung.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft berichtete über die Brotgetreidelage in Deutschland und teilte mit, daß die Einfuhr weiterer Getreidemengen nötig sei, um den Bedarf zu decken15. Er schlug vor, noch 100 000 t aus dem Auslande einzuführen und zwar zum Teil Weizen, zum Teil Roggen.
Der Reichsminister der Finanzen erklärte, wenn weiteres Getreide eingeführt werden müsse, gleichfalls dafür zu sein, Roggen einzuführen.
Der Reichswirtschaftsminister erörterte die deutschen Handelsbeziehungen mit Rußland und machte Mitteilung von einem neuen russischen Angebot. Rußland biete jetzt – statt früher nur Weizen – Weizen und Roggen an gegen die Verpflichtung, eine gewisse Menge an deutscher Ausfuhr zurückzunehmen16. Er schlage vor, 100 000 t Weizen und Roggen von Rußland zu beziehen, wenn Rußland sich verpflichte, die Qualität zu liefern, die Deutschland benötige.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft erklärte sich damit einverstanden.
Das Kabinett beschloß, ein russisches Angebot auf Lieferung von Weizen und Roggen in dem Umfange von 100 000 t anzunehmen unter der Bedingung, daß Rußland sich verpflichtet, an Weizen die Qualität zu liefern, die Deutschland benötigt.