Text
3. Französische Gesandtschaft in München3.
Der Reichsminister des Innern war der Auffassung, daß man die Frage der Gesandtschaften der Alliierten bei den einzelnen Ländern nicht auf sich beruhen lassen dürfe; man müsse verhindern, daß noch weitere Gesandtschaften errichtet würden4. Die Württembergische Regierung habe bereits ein Ersuchen an ihn gerichtet, wie sie sich zu verhalten habe, wenn der französische Gesandte in München [um] seine Beglaubigung auch bei der Stuttgarter Regierung nachsuchen sollte. Bezüglich des französischen Gesandten in München schlug er Verhandlungen mit der Bayerischen Regierung dahin vor, daß der französische Gesandte in allen Angelegenheiten, die die Beziehungen zum Ausland[103] oder zur Reichsverwaltung angingen, an die Reichsregierung verwiesen werden sollte [und] daß kein bayerischer Geschäftsträger nach Paris entsandt würde. Seiner Auffassung nach sollten die Länder rücksichtslos vorgehen und derartige an sie gerichtete Ersuchen ablehnen. Er empfahl, ein entsprechendes vertrauliches Schreiben an die einzelnen Länder zu richten. Bei der nächsten Zusammenkunft der Ministerpräsidenten könnte die Angelegenheit dann noch eingehend erörtert werden.
Staatssekretär Göhre hielt gleichfalls ein Vorgehen für notwendig und empfahl, mit allen Ländern in Verbindung zu treten, um [sich] zu einer Einheitsfront zusammenzuschließen.
Nach weiterer Erörterung kam man zu der Auffassung, daß man die Länder zum Widerstand gegen etwaige Ansinnen seitens der Entente-Länder ermuntern müsse. Gleichzeitig soll mit dem zur Zeit in Berlin anwesenden bayerischen Ministerpräsidenten v. Kahr wegen der Stellungnahme zu dem französischen Gesandten in München verhandelt werden5. Das Auswärtige Amt wurde beauftragt, die Auffassung der Reichsregierung den Regierungen der Länder mitzuteilen6.
Fußnoten
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Am 24.7.1920 hatte der RIM ein Schreiben an den RK gerichtet, in dem er darauf hingewiesen hatte, daß die RReg. noch eine grundsätzliche Entscheidung zu der Frage der frz. Gesandtschaft in München zu treffen habe. Insbesondere hatte der RIM bemerkt, daß sich die RReg. mit der Bayer. Reg. über folgende Fragen zu verständigen habe: 1. daß die Bayer. Reg. den frz. Gesandten in allen Fragen der auswärtigen Politik an die RReg. verweise; 2. daß die Bayer. Reg. keinen Geschäftsträger nach Paris entsende und 3. daß keine Gesandten weiterer fremder Staaten von den Landesregierungen ihre Beglaubigung erhalten sollten.
Der RIM hatte gebeten, diese Angelegenheit auf die TO der nächsten Kabinettssitzung zu setzen. (R 43 I/161, Bl. 63).
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Dazu war in R 43 I nichts zu ermitteln.
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Dazu findet sich in den Akten ein handschriftl. Vermerk MinR Wevers vom 18.9.1920: „Herr von Prittwitz war gestern bei mir und teilte mit, daß in der Angelegenheit ein Schreiben an die Regierungen nicht ergangen sei, daß aber bei der letzten Minister[präsidenten]besprechung darauf hingewiesen sei; das soll das nächste Mal wieder geschehen.“ (R 43 I/161, Bl. 69).