1.87.8 (vpa2p): 8. Kreditversicherung.

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8. Kreditversicherung.

Der Reichskanzler berichtete von einem Plane, nach dem für die deutschen Auslandsschulden Kreditversicherungen eingegangen werden sollen. Das Ausland habe dafür Interesse, würde aber die Sache nur weiter verfolgen, wenn die Regierung dem Plane grundsätzlich wohlwollend gegenüberstände.

Der Reichswirtschaftsminister, der Reichsminister der Finanzen und der Reichsbankpräsident sollen die Frage prüfen. Die Entscheidung soll aber hinausgeschoben werden.

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