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2. Prämienanleihe.
Der Reichsminister der Finanzen trug vor, daß er einen Referentenentwurf über die Begebung einer Prämienanleihe für Zwecke der Finanzierung des Siedlungsprogramms habe ausarbeiten lassen12. Er ging in großen Zügen auf den Inhalt des Entwurfs ein.
In der nachfolgenden Aussprache bestand Einverständnis darüber, daß die Anleihe durch ein formelles Gesetz vom Reichstag genehmigt werden müsse, da dem Wege der Notverordnung die gleichen Bedenken entgegenstehen, die die Reichsschuldenverwaltung in der Frage der Kreditermächtigung geltend gemacht hat13.
Ferner wurde übereinstimmend zum Ausdruck gebracht, daß die Erfolgsaussichten der Prämienanleihe schwer zu beurteilen seien.
Staatssekretär Dr. Trendelenburg wies darauf hin, daß es wesentlich darauf ankomme, die richtige Bezeichnung für die Anleihe zu finden. Es müsse erreicht werden, daß man an das sogenannte Hamstergeld herankomme und daß vermieden werde, daß lediglich eine volkswirtschaftlich unfruchtbare Verschiebung in der Anlage von Vermögenswerten eintrete.
Der Reichsbankpräsident war der gleichen Auffassung. Er fügte hinzu, daß wirklich zuverlässige Schätzungen darüber, in welchem Umfang Hamstergeld vorhanden sei, nicht gemacht werden können14.
Aufgrund der Aussprache erteilte das Kabinett seine grundsätzliche Zustimmung zur Vorlegung eines Gesetzentwurfs an Reichsrat und Reichstag15.