Text
Reichsschulgesetz.
In der Ministerbesprechung wurde das Reichsschulgesetz, beginnend mit § 5 der Vorlage, paragraphenweise durchberaten. Der Reichsminister des Innern trug die einzelnen Bestimmungen des Entwurfs vor. An den Vortrag schloß sich eine Besprechung, an der sich alle anwesenden Reichsminister beteiligten1.