Text
b) Den Fall Borsig.
zur weiteren Beratung.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg stellte fest, daß die Sachlage wohl genügend klargelegt sei. Wenn das Tegeler Werk erhalten werden solle, müsse bis zum nächsten Tage, dem 7. 7., eine Entscheidung getroffen werden. Als Weg zur Hilfe schlage er vor, daß der Reichswehrminister dem Werk Anzahlungen auf künftige Lieferungen mache. Über die Regelung im einzelnen müsse der Reichswehrminister sich mit dem Reichsfinanzminister verständigen. Vom wirtschaftlichen Standpunkt allein könne das Eingreifen des Reichs nicht gerechtfertigt erscheinen, wenn es sich auch um einen großen Betrieb handele.
Generalmajor von SchleicherSchleicher bestätigte daraufhin nochmals – wie in der letzten Ministerbesprechung –, daß ein ganz erhebliches Interesse vom wehrpolitischen Standpunkt aus vorläge. Deswegen sei der Reichswehrminister bereit, für sechs Jahre je 200 000 RM anzuzahlen. Dabei müsse aber der Reichsfinanzminister helfen, weil der Reichswehrminister 1,2 Millionen nicht ohne weiteres aus seinem Etat zur Verfügung stellen könne7.
Der Reichskanzler erklärte, daß im Falle der Durchführung der Stützung nicht damit gerechnet werden dürfe, daß später noch weitere Forderungen der[1297] Firma Borsig an das Reich gestellt werden könnten, etwa für die oberschlesischen Unternehmen.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg unterstützte diesen Standpunkt und erklärte, daß die Aussichten der schlesischen Pläne der Firma Borsig noch sehr unsicher seien, abgesehen von den Schwierigkeiten der Verhandlungen zwischen dem Reich und Preußen.
Ministerialdirektor ErnstErnst gab diese Unsicherheit zu und ging ein auf die Zusammenschlußmöglichkeit mit „Oberhütten“ und der Preussag.
Der Reichsfinanzminister schlug vor, Borsig 1,2 Millionen RM zu Lasten des Kontos des Reichswehrministers zu geben, davon wären 0,4 Millionen auf Lieferungen für dieses Jahr anzurechnen, der andere Teil des Betrages später.
Ministerialdirektor ErnstErnst (Preußen) erwähnte nochmals, daß Borsig nach zwei Seiten in Verhandlung stände wegen einer Beteiligung in Schlesien. Voraussetzung für das Gelingen dieser Verhandlungen wäre natürlich die Sanierung des Werkes Tegel.
Staatssekretär Dr. TrendelenburgTrendelenburg wünschte, daß das Risiko der Hingabe der 1,2 Millionen zwischen dem Reich und Preußen geteilt werde und daß nur unter dieser Voraussetzung die Zahlung des Reichs von 1,2 Millionen erfolge. Das Reich dürfe nicht durch die jetzige Hilfe später gezwungen werden, das oberschlesische Projekt nach den Wünschen von Preußen zu machen. Das Reich müsse vielmehr in der Beziehung freie Hand behalten. Falls sich die 1,2 Millionen später als verloren herausstellen sollten, etwa weil wegen Nichtbeteiligung des Reichs an den schlesischen Plänen Borsig-Tegel in Konkurs gehen würde, dann müsse Preußen die Hälfte des Verlustes, d. i. 600 000 RM, tragen.
Ministerialdirektor ErnstErnst (Preußen) erklärte, daß er persönlich keine Bedenken habe, daß diese Frage allerdings noch nicht mit dem Minister besprochen worden sei, daß er aber glaube, daß auch der Handelsminister einverstanden sein werde. Er gebe die Zusage, daß diese Frage sofort geprüft werde.
Der Reichsminister der Finanzen meinte, falls der Handelsminister unerwarteterweise Bedenken sehen sollte, müsse eine positive Entscheidung durch den Preußischen Ministerpräsidenten herbeigeführt werden.
Es wurde sodann beschlossen, daß dem Vorschlag Staatssekretärs Trendelenburg entsprechend verfahren werden solle und 1,2 Millionen ausgezahlt werden könnten unter der Voraussetzung der Beteiligung Preußens an dem Risiko zur Hälfte8.
Fußnoten
- 7
Vgl. auch Schleichers Äußerung in Dok. Nr. 360. Nach Schäffers Tagebuch begründete Schleicher die Subvention durch das RWeMin. folgendermaßen: „Wenn Borsig zusammenbräche, dann verlöre das Wehrministerium die eine Million, die es daselbst investiert habe. Außerdem aber müßte es auch eine Reihe von Anlagen, die nur bei Borsig bestanden, selbst anschaffen, oder sie an einer anderen Stelle wieder erstehen lassen, was mindestens 8–10 Millionen koste“ (IfZ, ED 93, Eintragung vom 6.7.31, Bd. 11, Bl. 314).
- 8
Zum Fortgang der Verhandlungen s. Dok. Nr. 370, P. 2 a.