1.207 (bru2p): Nr. 459 Besprechung mit norddeutschen Länderministern vom 1. September 1931, 11 Uhr

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[1639] Nr. 459
Besprechung mit norddeutschen Länderministern vom 1. September 1931, 11 Uhr

R 43 I /2372 , S. 669–674

Anwesend: Brüning; StS Schäffer; MinDir. v. Hagenow, Zarden; MinR Olscher; StM Baum, Gesandter Münzel (Thüringen); StM Willers, Gesandter Ahlhorn (Oldenburg); StM Küchenthal, LegR Stutterheim (Braunschweig); StM Haack (Mecklenburg-Schwerin); StM Eschenburg, Gesandter Tischbein (Mecklenburg-Strelitz); Protokoll: MinR Vogels.

Die Länderminister1767 setzten im einzelnen auseinander, daß es ihnen unmöglich sei, auch bei weitgehendstem Gebrauch von den Möglichkeiten der Notverordnung des Reichspräsidenten zur Sicherung der Haushalte von Ländern und Gemeinden vom 24. August 19311768 die Haushalte ihrer Länder ins Gleichgewicht zu bringen. Der Rückgang der Überweisungssteuern, ferner der Rückgang aus dem Aufkommen der Landessteuern und schließlich der Rückgang der Einnahmen aus den Betrieben, insbesondere der Forstverwaltung, verursache derart hohe Fehlbeträge, daß das Reich den Ländern unbedingt zu Hilfe kommen müsse. Sie trugen ferner vor, daß ihnen die Entwicklung der Wohlfahrtserwerbslosen-Last größte Sorge bereite1769. Sie befürchteten für nahe Zukunft den finanziellen Zusammenbruch vieler Gemeinden und im Zusammenhange damit das Auftreten gefährlicher Unruhen1770.

Staatsminister BaumBaum (Thüringen) trat als Wortführer für die Gesamtheit der vertretenen Länder auf und berichtete über das Ergebnis einer Vorbesprechung, die diese Länder kürzlich in Oldenburg gepflogen haben1771. Als Ergebnis dieser Besprechung richtete er folgende Fragen an den Herrn Reichskanzler:

1.

Was gedenkt die Reichsregierung zu tun, wenn die Länder zahlungsunfähig werden?

2.

[1640]Was soll aus den kurzfristigen Schulden der Länder werden?

3.

Wie kann man die Rentabilität der staatlichen Holzwirtschaft wiederherstellen?

4.

Wird die Reichsregierung eine nochmalige allgemeine Senkung der Beamtengehälter vornehmen und Ländern und Gemeinden dadurch die Möglichkeit eröffnen, auch ihrerseits weitere Ersparnisse auf dem Gebiet der Personalausgaben zu machen?

5.

Wird die Reichsregierung Schritte unternehmen, um einen Teil der Erwerbslosenunterstützung in Sachleistungen zu gewähren?

6.

Wie sollen die Haushalte der Länder ausgeglichen werden? Wird das Reich etwa eine bestimmte Höhe der Überweisungssteuern garantieren?

7.

Denkt das Reich an eine Umgestaltung der Hauszinssteuer?

8.

Wird die Reichsregierung Schritte unternehmen zur Senkung des Bankdiskonts?

Anschließend an diese von Staatsminister Baum vorgetragenen Fragen stellten einzelne Länderminister ergänzende Fragen, die ihre speziellen Länderinteressen betreffen.

Staatsminister HaackHaack bezifferte das nach Vornahme rücksichtslosester Sparmaßnahmen ungedeckt verbleibende Defizit von Mecklenburg-Schwerin auf 3 Millionen RM.

Minister KüchenthalKüchenthal nannte als entsprechende Summe für Braunschweig den Betrag von 12 Millionen RM.

Staatsminister Willers (Oldenburg) fragte an, ob die Länderregierungen durch die neue Notverordnung vom 24. August ermächtigt seien, neue Landessteuern auszuschreiben.

Der Reichskanzler nahm zu den gestellten Fragen in allgemeiner Form Stellung. Er unterstrich die unbedingte Notwendigkeit zu rücksichtslosen Sparmaßnahmen der Länder und Gemeinden und betonte, daß es unmöglich sein werde, Ländern und Gemeinden neue Einnahmen zu geben, wenn nicht die unbedingte Garantie dafür geboten werde, daß der bisherigen Ausgabenwirtschaft ein Ende gemacht sei. Er sprach insbesondere von nach Meinung der Reichsregierung noch bestehenden Sparmöglichkeiten auf dem Gebiet des Unterrichtswesens und der Lehrerbesoldung.

Sodann setzte er die großen handelspolitischen Schwierigkeiten, die einer Änderung der Einfuhrzölle für Holz entgegenstehen, auseinander1772. – Zu der Frage der Senkung der Bankzinsen wies er auf die bevorstehende Senkung des Reichsbankdiskonts von 10 auf 8% hin1773.

Im übrigen erklärte er, heute noch keine näheren Angaben über das in Arbeit befindliche Sanierungsprogramm der Reichsregierung machen zu können, da die Reichsregierung selbst über ihr Sanierungsprogramm noch nicht endgültig Beschluß gefaßt habe. Er könne nur ganz allgemein versichern, daß[1641] die Reichsregierung sich bei ihrer Beschlußfassung der Notlage der Länder und Gemeinden bewußt bleiben werde. Als Termin für die voraussichtliche Fertigstellung des Programms nannte der Reichskanzler unverbindlich den 15. September.

Staatssekretär SchäfferSchäffer, der den erkrankten Reichsminister der Finanzen vertrat, machte noch einige Ausführungen über die Möglichkeiten, die den Ländern durch die Notverordnung vom 24. August zur Erzielung von Ersparnissen an die Hand gegeben worden sind.

Die Erschienenen nahmen mit besonderem Interesse davon Kenntnis, daß die Verordnung eine Handhabe dafür biete, von den die Länder finanziell stark belastenden Tarifverträgen mit dem Personal der Landestheater herunterzukommen.

Zur Frage der voraussichtlichen Entwicklung der Überweisungssteuern bemerkte Staatssekretär Schäffer, daß sich ein klares Bild einstweilen nicht gewinnen lasse. Die Steuerzuschläge hatten im großen ganzen den damit bezweckten Erfolg gebracht. Die Entwicklung der Zukunft hänge von der Entwicklung der Wirtschaft ab. Bisher sei die Umsatzsteuer bemerkenswerterweise nicht zurückgegangen. Die von Minister Willers gestellte Frage nach der Einführbarkeit neuer Landessteuern beantwortete er dahin, daß neue Steuern eingeführt werden könnten, wenn Reichsrecht der Besteuerung nicht entgegenstehe. Die neue Notverordnung ermächtige nur zur Außerkraftsetzung bestehenden Landesrechts.

Eine in der Debatte gestellte Frage, ob die den Ländern überwiesenen Vorzugsaktien der Reichsbank im Original oder in bar zur Verfügung gestellt werden würden, beantwortete Staatssekretär Schäffer dahin, daß der Reichsminister der Finanzen bereit sei, die entsprechenden Beträge in bar auszuschütten, daß er aber nicht sagen könne, zu welchem Zeitpunkt eine derartige Überweisung möglich sein werde. Jedenfalls bleibe das Reichsfinanzministerium bemüht, die in Betracht kommenden Bestände an Reichsbank-Vorzugsaktien zu veräußern, um die Ansprüche der Länder baldigst befriedigen zu können.

Der Reichskanzler schloß die Aussprache mit dem Hinweis, daß zunächst das Programm der Reichsregierung abgewartet werden müsse. Heute lasse sich noch nicht sagen, wie das Gesamtbild der Maßnahmen der Reichsregierung aussehen werde. An der Spitze jeder Hilfe für die Länder und Gemeinden müsse der Satz stehen, daß Länder und Gemeinden in ihrer Ausgabenpolitik, insbesondere auf dem Gebiet der Besoldung, mindestens auf die Durchschnittssätze des Reichs heruntergegangen sein müssen.

Fußnoten

1767

Im Auftrage der fünf Länder hatte der thüringische Gesandte Münzel am 26.8.31 um eine Besprechung mit dem RK gebeten (R 43 I /2373 , S. 185). S. zu dieser Besprechung auch die Tagebuchaufzeichnung Schäffers vom 1.9.31 (IfZ ED 93, Bd. 14, Bl. 731–736).

1768

RGBl. 1931 I, S. 453 .

1769

Für die Steuereingänge vgl. das Statistische Jahrbuch für das Dt. Reich 51 (1932), S. 448/449. Laut Schäffer hatte Thüringen einen Ausfall von 9 Mio RM an Überweisungssteuern, einen Rückgang aus eigenen Steuern von 2 Mio RM und einen Einnahmeverlust von 9 Mio RM aus der Forstwirtschaft. Das Defizit Thüringens betrug 23–25 Mio RM (IfZ ED 93, Bd. 14, Bl. 731).

1770

S. auch die Befürchtungen des Sächs. MinPräs. Schieck (Dok. Nr. 432). Auch der OB von Leipzig, Goerdeler, wies in einem Schreiben an den RArbM vom 3.9.31 darauf hin, daß der gewerbliche Mittelstand mit einer gewissen Sicherheit den „Hereinbruch des Bolschewismus im kommenden Winter als unabwendbar“ ansehe. Goerdeler schlug zur Bekämpfung der Wirtschaftskrise vor, durch Außerkraftsetzung von Kartellen und Syndikaten die Preisbildung vollkommen freizugeben, die Löhne weiter zu senken und die Arbeitszeit heraufzusetzen. Zur Sanierung der Reichsfinanzen empfahl Goerdeler die vorläufige Aussetzung der ALV und die Zusammenlegung der Versicherten, der Krisenbetreuten und der Wohlfahrtserwerbslosen (Abschrift in R 43 I /2380 , Bl. 186–191, Zitat Bl. 186).

1771

Diese Konferenz hatte am 18.8.31 stattgefunden: S. Schultheß 1931, S. 185.

1772

Vgl. die Diskussion über die Holzzölle im Rkab. in Dok. Nr. 237, Dok. Nr. 246, P. 3 und Dok. Nr. 248, P. 1, sowie Artikel 2 des Ges. über Zolländerungen vom 28.3.31 (RGBl. I, S. 101 ).

1773

Der Diskont wurde am 1.9.31 gesenkt (Schultheß 1931, S. 199).

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