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[364]2. Beamtengehälter.
Der Reichsfinanzminister erklärte, daß Abgeordnete der Sozialdemokratischen Reichstagsfraktion ihn davon unterrichtet hätten, daß die Fraktion im Reichstag einen Antrag auf Gewährung einer Weihnachtsbeihilfe an die Beamten der Gruppen I bis VI einbringen wolle, und daß sie bereit sei, vor endgültiger Formulierung der Anträge mit der Regierung ins Benehmen zu treten, um diese Anträge den etwaigen Absichten der Regierung anzupassen. Die Abgeordneten hätten erkennen lassen, daß sie nicht bereit seien, für die Beamten der Besoldungsgruppe VII ff. einzutreten, daß sie sogar eher bereit wären, die Besoldungsgruppen V und VI aus der Hilfsaktion auszuscheiden. Der Minister knüpfte an die kürzlich im Kabinett gepflogenen Erörterungen über die Beamtengehälter5 an und schlug vor, den Beamten aller Besoldungsgruppen zu Weihnachten in Form einer Notstandsbeihilfe eine einmalige Zuwendung zu machen, und zwar für die Beamten der Besoldungsgruppe I bis IV in Höhe von einem Viertel eines Monatsgehalts und für die übrigen Beamten in Höhe von einem Fünftel eines Monatsgehalts, jedoch mit der Maßgabe, daß der Mindestbetrag der Zuwendung für Ledige 30 M und der Höchstbetrag für Ledige 60 Mark betragen solle. Für die Ehefrau soll ein Zuschlag von 10 M und für jedes Kind ein Zuschlag von 5 M gewährt werden.
Auf Grund der Aussprache beschloß das Kabinett, die Hilfsaktion auf die Beamten der Besoldungsgruppen I bis XIII einschließlich zu beschränken und im übrigen den Reichsfinanzminister zu ermächtigen, über seinen Vorschlag mit den Regierungsparteien zu verhandeln6.