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5. Unterstützung des pädagogischen Kongresses in Berlin.
Der Reichsminister des Innern teilte mit, daß der Berliner Lehrerverein auf Veranlassung des Deutschen Lehrervereins Ostern 1928 in Berlin einen internationalen pädagogischen Kongreß veranstalten wolle. Der Verein habe sich an das Reichsministerium des Innern mit der Bitte um Unterstützung gewandt. Die Angelegenheit sei nach seiner Auffassung doch so bedeutungsvoll, daß er sie dem Reichskabinett unterbreiten wolle.
Die gleichfalls um Unterstützung angegangene preußische Staatsregierung habe erklärt, sie wolle 25 000 M geben, wenn die Reichsregierung denselben Betrag zur Verfügung stelle. Nun hätten aber die Abgeordneten Schulze (D.N.V.P.) und Rheinländer (Z.) ihm mitgeteilt, daß die hinter ihnen stehenden Lehrerkreise15 sich an dem Kongreß nicht beteiligen würden. Es sei weiterhin zu befürchten, daß der Entwurf eines Reichsschulgesetzes in den Mittelpunkt der Erörterungen gerückt werde, weil auf der Tagesordnung u. a. die Prüfung der deutschen Schuleinrichtungen stehe. Bei der Erörterung des Reichsschulgesetz-Entwurfes seien wohl mit Sicherheit auch scharfe Angriffe gegen die Reichsregierung zu erwarten. Unter diesen Umständen sei es nicht zu verantworten, dem Kongreß eine Beihilfe zu gewähren.
[1291] Er (der Reichsminister des Innern) beabsichtige, mit dem Deutschen Lehrerverein ungefähr in dem Sinne zu sprechen, daß eine Unterstützung des Kongresses dann in Betracht komme, wenn alle Lehrerorganisationen in Deutschland sich an dem Kongreß beteiligten. Er wolle außerdem darauf hinweisen, daß eine Vertagung des Kongresses vielleicht bis zum Oktober sehr erwünscht sei.
Das Reichskabinett stimmte dieser Auffassung zu16.
Fußnoten
- 15
Schulze war 2. Vorsitzender des Deutschnationalen Lehrerbundes, Rheinländer Vorsitzender des Katholischen Lehrerverbandes.
- 16
Mit Schreiben vom 18.2.28 teilte der RIM dem Vorstand des Lehrerverbandes Berlin mit, daß die RReg. nur für solche pädagogischen Tagungen Reichsmittel zur Verfügung stellen könne, an denen sich die gesamte Volksschullehrerschaft aktiv beteilige, soweit sie in Reichsorganisationen zusammengefaßt sei. Da diese Voraussetzung bei dem geplanten pädagogischen Kongreß nicht erfüllt sei, könne der RIM die erbetene Beihilfe zu den Kosten des Kongresses nicht gewähren (R 43 I/780, Bl. 67).