Text
[294] Nr. 82
Der Hessische Staatspräsident Adelung an den Reichspräsidenten. Darmstadt, 22. Juli 1932
R 43 I/2280
, S. 313 Durchschrift1
[Aktion des Reichs gegen Preußen]
Von der durch den Herrn Reichskanzler dem Hessischen Vertreter beim Reich am 20. Juli d. J. gegebenen Darlegung über die Maßnahmen der Reichsregierung gegen die Regierung des Landes Preußen2 hat das Hessische Gesamtministerium Kenntnis genommen. Der Hessische Staatspräsident hatte bereits in der Besprechung der Ministerpräsidenten der deutschen Länder mit der Reichsregierung am 11. Juli d. J.3 die stärksten Bedenken gegen derartige Eingriffe des Reiches in die Länderkompetenzen ausgesprochen. Das Hessische Gesamtministerium hält sich für verpflichtet, heute nachdrücklich abermals der großen Sorge Ausdruck zu geben, daß infolge der durch die jüngsten Notverordnungen des Reiches geschaffenen politischen Lage die in der Reichsverfassung gewährleisteten Lebensrechte der Länder gefährdet werden könnten. Zugleich erklärt die Hessische Regierung ihr Einvernehmen mit der übereinstimmenden Haltung der anderen süddeutschen Länderregierungen in dieser Frage4.
gez. Adelung
Fußnoten
- 1
Vom hess. Gesandten Nuß unter dem gleichen Datum an den RK mit dem Bemerken übersandt: „Der Protest ist zugleich auch an die Reichsregierung gerichtet.“ (R 43 I
/2280
, S. 311).
- 2
Vgl. Dok. Nr. 73.
- 3
Muß heißen: 11. Juni d. Js. Zu dieser Besprechung s. Dok. Nr. 18.
- 4
Hindenburg antwortete Adelung mit Schreiben vom 24. 7. u. a.: Er hoffe, „daß die inzwischen in Stuttgart stattgehabte Aussprache der Staats- und Ministerpräsidenten [Dok. Nr. 83] Sie davon überzeugt hat, daß Ihre Sorge wegen Gefährdung der Lebensrechte der Länder durch das Reich unbegründet ist“ (Abschrift in R 43 I
/2280
, S. 331). – Seitens der Rkei wurde durch ein von Wienstein gezeichnetes Schreiben an Nuß vom 25. 7. lediglich erwidert, daß der RK von dem „Inhalt“ des Adelungschen Schreibens „Kenntnis genommen“ habe (ebd., S. 315).