Text
5. Verwertung der früheren Kaiser-Yacht „Hohenzollern.“
Nach eingehender Erörterung der Angelegenheit8 wurde beschlossen:
a) | Der Verkauf der früheren Kaiser-Yacht „Hohenzollern“ nach Amerika oder ins Ausland wird abgelehnt; |
b) | falls das Paul-Gerhardt-Stift die Option auf das Schiff nicht ausübt, wird es dem Reichsschatzminister überlassen, das Schiff abzuwracken9. |
Fußnoten
- 8
Die Paul-Gerhard-Stiftung sollte 2 Mio Mark für den Kauf zahlen, ihr fehlten jedoch vorläufig die Mittel zur Finanzierung des Projekts. Ein Amerikaner, der das Schiff als Luxusyacht erwerben wollte, hatte 100 Mio Mark geboten. Der RSchM brachte daraufhin mit seinem Schreiben vom 26.6.1921 die Entscheidung vor das Kabinett, da der Preisunterschied der beiden Verwertungsmöglichkeiten außerordentlich groß sei, andererseits bei dem zu fassenden Entschluß politische Momente verschiedener Art zu berücksichtigen seien (R 43 I/895, Bl. 232).
- 9
Die Kaiseryacht ist 1923 abgewrackt worden (siehe u. a. Röhr, Handbuch der deutschen Marinegeschichte).