1.102 (bru2p): Nr. 354 Reparationsbesprechung vom 2. Juli 1931, 11 Uhr

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Nr. 354
Reparationsbesprechung vom 2. Juli 1931, 11 Uhr

R 43 I /312 , Bl. 97

Anwesend: Brüning, Dietrich, Curtius; StS Trendelenburg, Schäffer, v. Bülow, Pünder; MinDir. Schwerin v. Krosigk, Reichardt, v. Hagenow, Zechlin, Ritter; Botschafter v. Prittwitz; MinR Berger; RbkPräs. Luther; Protokoll; ORegR Planck.

Der Reichsminister der Finanzen stellte zur Erwägung, ob nach dem amerikanischen Memorandum vom 1. Juli1 das deutsche Sachlieferungsangebot[1269] zurückzuziehen sei2. Demgegenüber stellte Staatssekretär Dr. von BülowBülow fest, daß ja von einem deutschen Angebot gar nicht die Rede sein könne. Von deutscher Seite seien nur gewisse technische Überlegungen angestellt und mitgeteilt worden.

Der Reichskanzler erblickte in dem amerikanischen Memorandum nur eine Bekräftigung des deutschen Standpunktes.

Der Reichsminister des Auswärtigen berichtete über ein Telephongespräch Ritter–Rießer, in dem Herr Rießer sich dahin geäußert habe, er sei über das Ausmaß des deutschen Angebots bestürzt. Auch die Amerikaner wollten noch mehr herausholen als wir schon angeboten hätten und legten daher größten Wert auf Geheimhaltung unserer Mitteilungen3.

Der Reichskanzler ersuchte um sofortige telephonische Anweisung an Botschafter von Hoesch, daß nochmals klargestellt werde, auch bei allen Botschaftsmitgliedern, von einem deutschen Angebot sei nie die Rede gewesen, es handele sich nur um unverbindliche Gedankengänge über etwaige technische Auswege.

Die Sitzung wurde hierauf geschlossen.

Fußnoten

1

Im Telegramm Nr. 708 vom 2.7.31 hatte Botschafter v. Hoesch den Text des Memorandums übermittelt, das US-Botschafter Edge der frz. Reg. überreicht hatte (R 43 I /313 , Bl. 45–48). Die Denkschrift betonte zunächst die Übereinstimmung Frankreichs und der USA in zwei Punkten: 1. Frankreich verzichte während eines Jahres darauf, die von Dtld entrichteten Summen einzubehalten; 2. der Grundsatz des Fortbestehens der Zahlungen für die ungeschützten Annuitäten werde anerkannt, jedoch werde Dtld völlige Entlastung gewährt. Uneinig seien Frankreich und die USA in folgenden vier Punkten: 1. die frz. Reg. wünsche, daß die BIZ die entrichteten Beträge Industrie- und Finanzfirmen leihen solle, nicht aber der dt. Reg. – Dies sei unvereinbar mit dem Hooverplan. 2. Frankreich rege an, daß 25 Mio $ von den ungeschützten Zahlungen, die an die BIZ entrichtet werden sollen, für Anleihen an mitteleuropäische Länder verfügbar gemacht werden sollen. – Wenn man diese Summe Dtld entziehe, würde man gegen die großen Linien des Hooverschen Vorschlags verstoßen, der alle Regierungsschuldenzahlungen ausgesetzt wissen wolle. 3. Als Rückzahlungsfrist für die Kredite gestehe Frankreich höchsten 15 Jahre zu, während die USA 25 Jahre für vernünftiger halte. 4. Die frz. Reg. lege Wert darauf, sich dessen zu versichern, daß die Aussetzung der Zahlungen während des Feierjahres sie nicht verpflichten werde, den Garantiefonds bei der BIZ einzuzahlen. Die US-Reg. halte diese Befürchtung für unbegründet. Schließlich wies das Memorandum noch darauf hin, daß die finanziellen Folgen eines Transfer-Aufschubs nach dem Youngplan für Frankreich wesentlich gravierendere finanzielle Folgen haben würde als der Vorschlag des Präs. Hoover (WTB Nr. 1383 vom 2.7.31, R 43 I /313 , Bl. 43–44).

2

S. Dok. Nr. 352.

3

Durchschlag des Vermerks MinDir. Ritters vom 2.7.31 über das Telefonat mit Rießer in: Pol. Arch. AA, WRep. Friedensvertrag Allg. 21, Die Frage einer Revision des Young-Plans, Bd. 12.

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