Text
1. Deutsch-portugiesische Handelsvertragsverhandlungen.
Ministerialdirektor Ritter trug den Inhalt der Vorlage vor1.
Der Reichsminister für Ernährung und Landwirtschaft betonte, daß er auf der Herkunftsbezeichnung „Lissabonweine“ bestehen müsse.
Ministerialdirektor Ernst stellte sich auf den Standpunkt des Auswärtigen Amts.
Das Kabinett beschloß entsprechend dem Antrage des Auswärtigen Amts2.
Fußnoten
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Das AA hatte mit Schreiben vom 6. 3. um Kabinettsentscheidung darüber gebeten, ob Portugal gegenüber in demselben Umfang, wie dies gegenüber Spanien geschehen sei, auf die Herkunftsbezeichnung für Dessertwein (ausgenommen Port- und Madeirawein) verzichtet werden könnte, wenn der Begriff des Dessertweins durch eine Gewichtsbegrenzung von mindestens 140 und höchstens 180 g (Alkohol pro Liter) festgelegt würde (R 43 I/1111, Bl. 10).
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Zum Fortgang s. Dok. Nr. 322, P. 10.