1.41 (ma32p): Nr. 283 Der Bayerische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Bad Gastein, 9. August 1927

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Nr. 283
Der Bayerische Ministerpräsident an den Reichskanzler. Bad Gastein, 9. August 1927

R 43 I /2398 , Bl. 197–198

[Zum Entwurf des Steuervereinheitlichungsgesetzes.]

Hochverehrter Herr Reichskanzler! Euer Exzellenz!

Nur höchst ungern störe ich Euer Exzellenz in Ihrem Erholungsurlaub mit diesem Briefe. Wäre die Angelegenheit, der er gilt, nicht für Bayern von höchster Wichtigkeit und hätte nicht ein Ministerratsbeschluß mir zur Pflicht gemacht, ihn zu schreiben, würde ich Sie gewiß mit ihm nicht belästigt haben. Ich bitte daher im Voraus die Störung gütig zu verzeihen.

Noch vor meiner Abreise hierher hat sich der bayerische Ministerrat eingehend mit dem Entwurf eines sog. Reichsrahmengesetzes über die Vereinheitlichung des Steuerrechts, wie er nach Beschluß des Reichskabinetts Gestalt gewonnen hat1, befaßt. Das Ergebnis dieser Beratung, das ich Euer Exzellenz auftragsgemäß und ergebenst mitzuteilen mich beehre, war folgendes:

Herr Reichsfinanzminister Dr. Köhler hat mit mir und Herrn Finanzminister Dr. Schmelzle auf Grund unserer Gegenvorschläge in Berlin persönlich mündliche Verhandlungen über den letzten Referentenentwurf gepflogen, die in wesentlichen Punkten noch nicht zu einer Einigung geführt hatten. Als diese Verhandlungen unterbrochen wurden, hat Herr Reichsfinanzminister Dr. Köhler mir und Herrn Dr. Schmelzle gegenüber wiederholt ausdrücklich versichert, daß er nun zunächst lediglich über den Stand seiner Verhandlungen mit uns im Kabinett berichten werde, daß aber das Kabinett noch nicht endgültig Stellung nehmen und so die Gelegenheit zu weiteren abschließenden Verhandlungen mit uns offen halten werde. Die bayerische Staatsregierung war daher auf das Bitterste überrascht, daß das Reichskabinett in der fraglichen Sitzung den Entwurf[883] bereits endgültig verabschiedet hat, ohne daß auch nur der Versuch gemacht wurde, in weiteren Verhandlungen mit der bayerischen Staatsregierung zu einer Einigung zu gelangen.

Der nunmehr dem Reichsrat vorliegende Entwurf2 trägt den mündlich wie schriftlich niedergelegten Anträgen Bayerns weder in den grundsätzlichen staatsrechtlichen noch in den wesentlichen steuerwirtschaftlichen und steuertechnischen Fragen irgendwie Rechnung. Er enthält förmlich und materiell Steuergesetze und bedeutet im Prinzip die Zerstörung des letzten Restes der Landessteuerhoheit und die Verreichlichung des gesamten Staatssteuersystems. Damit rührt er zugleich an die Grundlagen der Staatshoheit der Länder überhaupt. Er greift überdies dem endgültigen Finanzausgleich in einer für Bayern unmöglichen Weise vor.

Der Entwurf steht im Widerspruch mit den Bestimmungen der Reichsverfassung, er hat verfassungsändernden Charakter und bedarf zu seiner rechtsverbindlichen Annahme der qualifizierten Mehrheit des Parlaments.

Die bayerische Staatsregierung ist aus zwingenden staatsrechtlichen und praktischen Gründen nicht in der Lage, dem Entwurf zuzustimmen, sie sieht sich vielmehr genötigt, ihn mit aller Entschiedenheit zu bekämpfen.

Die bayerische Staatsregierung kann und wird sich nicht damit abfinden, daß durch derartige verfassungswidrige, steuergesetzliche Maßnahmen jenen Bestrebungen Vorschub geleistet wird, die auf die Mediatisierung aller Länder und auf die Schaffung des Reichs-Einheitsstaates gerichtet sind.

Die bayerische Staatsregierung bedauert aufs tiefste, durch diese Steuergesetzvorlage des Reichskabinetts an den Reichsrat in eine Lage gedrängt zu sein, die ihr den hartnäckigsten Widerstand zur unabweisbaren Pflicht macht und die ihre bisher getätigte vertrauensvolle Zusammenarbeit mit der Reichsregierung für die Zukunft schwerster Beeinträchtigung auszusetzen geeignet ist.

Die bayerische Staatsregierung hält es für höchst unwahrscheinlich, wenn nicht für ausgeschlossen, daß der Entwurf, da er einmal an den Reichsrat gelangt ist, noch einen solchen Inhalt und eine solche Fassung gewinnen könnte, daß sie ihn vor ihrem Lande und im Hinblick auf dessen bisherige Rechtsstellung, die sie gewillt ist unter keinen Umständen weiter beeinträchtigen zu lassen, mit verantworten könnte. Sie möchte daher dringendst bitten, den Entwurf im Reichsrat vorerst nicht behandeln zu lassen, sondern bis zum endgültigen Finanzausgleich zurückzustellen. Dies rechtfertigt sich aus der Erwägung, daß der Entwurf weit über das hinausgeht, was bei den Verhandlungen über den letzten vorläufigen Finanzausgleich3 als Rahmengesetz gedacht war. Auch die Wirtschaft betrachtet ihn als ein wichtiges Stück des kommenden endgültigen Finanzausgleichs (cf. die Verhandlungen der letzten Hansabundstagung vom Mai 1927). Die Zurückstellung des Entwurfs kann auch dem Reichstag gegenüber damit gerechtfertigt werden, daß ein solch wichtiger Schritt nicht möglich ist, ehe die im Gang befindliche große Finanzstatistik abgeschlossen ist und[884] ehe die Ergebnisse der Enquetekommission vorliegen, die sich ja gleichfalls mit der Frage der steuerlichen Belastung der deutschen Wirtschaft durch Reich, Land und Gemeinde befaßt.

Hochverehrter Herr Reichskanzler!

Genehmigen Sie mir noch eine persönliche Bitte! Ich bin aufs äußerste beunruhigt durch den Beschluß des Reichskabinetts. Politisch und praktisch ist der Entwurf, wenn er Gesetz werden würde, für Bayern absolut unerträglich; er muß zum Ausgangspunkt folgenschwerster Entwicklungen und Konflikte werden, sowohl hinsichtlich der innerbayerischen politischen Verhältnisse und des Weiterbestandes der gegenwärtigen bayerischen Regierung als auch hinsichtlich des Weiterbestehens der gegenwärtigen Regierungskoalition im Reiche und des Verhältnisses der bayerischen Volkspartei zum Zentrum. Ich wäre Ihnen darüber hinaus dankbar, wenn Sie, hochverehrter Herr Reichskanzler, nichts unversucht lassen würden, was geeignet ist, diese schweren Gefahren zu vermeiden. Ich habe zu Ihnen das absolute Vertrauen, daß Sie imstande sind, noch in letzter Stunde die gefahrvolle Angelegenheit zu einem gedeihlichen Ende zu lenken4.

Ihrer gnädigen Frau Gemahlin bitte ich mich bestens zu empfehlen; Ihnen selbst aber wünsche ich von Herzen eine weitere recht gute Erholung und neue Kraft für Ihre zukünftige Leitung der Reichsgeschäfte.

In verehrungsvoller Hochachtung und mit besten Grüßen

Euer Exzellenz ergebenster

Dr. Held

NB. Abschrift dieses Schreibens erging an den Herrn Reichspräsidenten, an Herrn Reichspostminister und an den Herrn Reichstagsabgeordn[eten] Prälat Leicht.

Fußnoten

1

Der GesEntw. war vom Kabinett in der Ministerbesprechung vom 13. 7. verabschiedet worden; siehe Dok. Nr. 276, P. 3.

2

Siehe Dok. Nr. 276, Anm. 15.

3

Ergebnis dieser Verhandlungen war das „Gesetz zur Übergangsregelung des Finanzausgleichs zwischen Reich, Ländern und Gemeinden“ vom 9.4.27 (RGBl. I, S. 91 ).

4

RFM Köhler teilte StS Pünder mit Schreiben vom 14.9.27 mit, daß er (Köhler) im gegenwärtigen Zeitpunkt zu den Ausführungen des Bayer. MinPräs. im einzelnen nicht Stellung nehmen möchte; „ich möchte mich nur auf die Bemerkung beschränken, daß sie in einer ganzen Reihe von Punkten den Verlauf der Verhandlungen nicht zutreffend wiedergeben“. Die Beratungen des RR über den Entw. des Steuervereinheitlichungsgesetzes würden frühestens Anfang Oktober beginnen können (R 43 I /2398 , Bl. 218). Nach Wiedervorlage vermerkte MinR Vogels am 1. 10., daß die Beratungen des RR für Anfang November in Aussicht genommen seien (ebd.).

Die Frage der weiteren Behandlung des Steuervereinheitlichungsgesetzes wurde in der Besprechung mit den Ministerpräsidenten der Länder vom 3. 10. erörtert: Dok. Nr. 307.

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