Der Reichskanzler verlas den Entwurf einer Regierungserklärung5.
Nach längerer Aussprache wurde beschlossen, den Entwurf einer Umarbeitung zu unterziehen und ihn sodann den Ministern als Grundlage für eine Ministerbesprechung zugehen zu lassen6.
Dieser Entw. in den Akten der Rkei nicht ermittelt. Es findet sich dort neben den bis 22. 1. eingesandten Beiträgen der Ressorts lediglich die Endfassung der Regierungserklärung (R 43 I/1496, Bl. 42-61).