Text
1. Verordnung zur Abänderung des Reichswahlgesetzes1.
Der Reichsarbeitsminister der Reichsminister des Auswärtigen und der Reichskanzler äußerten starke Bedenken gegen eine Beschränkung der Reichsliste und wiesen auf die Gefahren hin, die bei einer zu weitgehenden Beschränkung für die Parteien entstehen könnten.
Der Reichsminister der Justiz und der Reichswirtschaftsminister schlossen sich diesen Erwägungen an.
Es wurde beschlossen, die Reichsliste unbeschränkt zu gestalten.