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2. Kriegsschädenschlußgesetz.
Der Reichsminister der Finanzen knüpfte an die Beratungen des Kabinetts über den gleichen Gegenstand in der Sitzung vom 16. Februar3 an und berichtete, daß die Umrechnung des vom Kabinett gewünschten finanziellen Mehraufwandes von 10 × 6 Millionen auf die Entschädigungsstaffel inzwischen erfolgt sei. Nach kurzer Aussprache erteilte das Kabinett dem Gesetzentwurf in der nunmehr vorliegenden Form seine grundsätzliche Zustimmung.