Text
8. [Tagesordnung der Kabinettssitzungen]
Wegen der Länge der Kabinettssitzungen wird beschlossen:
Dem Kabinett sollen nur die wichtigsten Angelegenheiten zur Entschließung vorgelegt werden. Der Ministerpräsident entscheidet darüber, welche Angelegenheiten hiernach im Kabinett vorzulegen sind. Das Gesamtministerium überträgt ihm das Recht, im übrigen nach Erörterung mit den beteiligten Ressortministern selbst zu entscheiden.
Nächste Sitzung Dienstag, den 1. April 1919 1 Uhr nachm.
Um 12 Uhr Sondersitzungen wegen der zu 1 und 2 zurückgestellten Fragen14.
Fußnoten
- 14
Siehe Anm. 1 und 2.