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[1527][6.] Rheinische Landesbank.
Der Preußische Finanzminister führte aus, daß es wahrscheinlich notwendig sein werde, für ungefähr 200 Millionen RM neue Schatzanweisungen zu kreieren und diese der Rheinischen Landesbank zu geben, damit diese die größeren Gläubiger mit Hilfe der Schatzanweisungen zum Stillehalten veranlassen könne. Außerdem werde es notwendig sein, der Rheinischen Landesbank ungefähr 40 Millionen RM bar zur Verfügung zu stellen, damit diese die Gläubiger befriedigen könne, welche bare Mittel haben wollten23. Die Reichsbank vertrete die Auffassung, daß es vielleicht mit Hilfe der Akzeptbank möglich sein werde, der Rheinischen Landesbank 40 Millionen RM bar zuzuführen.
Im übrigen müßten die Sparkassen im Rheinland unbedingt in die Lage versetzt werden, allen Anforderungen gerecht zu werden.
Der Reichskanzler betonte gleichfalls, daß alles getan werden müsse, um eine Panikstimmung bei den Sparkassen im Rheinland zu vermeiden.
Es soll zunächst die morgige Sitzung (6. 8.) des Reichsbankdirektoriums über die Rheinische Landesbank abgewartet werden24.
Fußnoten
- 24
MinR Vogels vermerkte am 19.8.31, daß das Reich und Preußen für die Sanierung der Rheinischen Landesbank Schatzanweisungen im Gesamtbetrag von 200 Mio RM zur Verfügung stellen wollten; gleichzeitig sollte die für die Befriedigung der Gläubiger ursprünglich angesetzte Summe von 40 Mio RM auf 75 Mio RM erhöht werden (R 43 I/651, Bl. 42). Zur weiteren Entwicklung bei der Rheinischen Landesbank s. Dok. Nr. 755.