Text
2) Ergänzung der Devisenverordnung.
In dem Entwurf soll anstelle des Wortes in § 1 Satz 2 „Reichswirtschaftsminister“ und des Wortes in § 2 Satz 2 „Reichswirtschaftsminister“ je das Wort „Reichsregierung“ treten. Das Kabinett stimmt der Vorlage im übrigen zu vorbehaltlich ihrer Genehmigung durch den Herrn Reichspräsidenten2.
Fußnoten
- 2
Die „VO über Termingeschäfte und den Handel mit Dollarschatzanweisungen zum Einheitskurse“ im handschriftlich korrigierten Entwurf und in der von Ebert und Cuno unterzeichneten Ausfertigung in R 43 I/2245, gefunden in R 43 I/2445, Bl. 259 f., 258, am 3.7.23 erlassen (RGBl. I, S. 511).