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3. Beschickung der Ostmesse in Königsberg/Pr.16.
Der Reichsminister des Innern erklärte sich bereit, die Reichsregierung bei der Eröffnung der Ostmesse zu vertreten. Er hielt es für zweckmäßig, wenn die Preußische Staatsregierung durch den Stellvertreter des Reichskommissars, Staatssekretär Dr. Bracht, ebenfalls vertreten wäre.
Staatssekretär17 Dr. Bracht war gleicher Auffassung, zumal er es für zweckmäßig hielt, daß er als Vertreter des Westens bei dieser Gelegenheit im Osten erscheine und gleichzeitig in persönlichen Besprechungen mit den preußischen Regierungsstellen der Provinz die dortige Lage behandeln könnte. Er berichtete auf einen Hinweis des Reichsministers des Auswärtigen über einen Zwischenfall, der sich in der russischen Handelsvertretung durch Eingreifen der Polizei abgespielt habe. Die Polizei habe beabsichtigt, bei dem Kommunistenführer eine Haussuchung zu halten, der in einer der vier Wohnungen hause, die sich in der Russischen Handelsvertretung in Königsberg befinden. Kaum habe der Polizeibeamte Eintritt begehrt, als bereits der russische Generalkonsul, der eine andere Wohnung in diesem Hause innehabe, ihn mit äußerster Schärfe weggewiesen habe. Bedauerlicherweise habe sich der Polizeibeamte einschüchtern lassen und sei unverrichteter Sache gegangen. Er werde ihm bedeuten, daß dies nicht die richtige Auffassung seiner Verpflichtungen gezeigt habe, und werde das Material für Vorstellungen bei der Russischen Regierung dem Auswärtigen Amt alsbald mitteilen.
Im übrigen habe die Polizei gegen die Kommunisten so stichhaltiges Material gebracht, daß nötigenfalls ein Verbot der Partei begründet sei. Der Rote Frontkämpferbund bestehe weiter18. In Schneidemühl sei ein wohl durchdachter Plan für einen Aufmarsch nach Berlin gefunden worden.
[…]
Fußnoten
- 16
Das Messeamt Königsberg Pr. hatte den RK mit Schreiben vom 6. 8. zum Besuch der 20. Deutschen Ostmesse (21.–24. 8.) eingeladen und weiter erklärt: Die Anwesenheit des RK in Königsberg würde den Bestrebungen des Messeamts, den Absatz dt. Waren „nach den osteuropäischen Ländern zu steigern“, außerordentlich förderlich sein (R 43 I/1183, Bl. 348).
- 17
Richtig: Reichskommissar.
- 18
Der Rote Frontkämpferbund (RFB), im Juli 1924 gegr. Wehrverband der KPD, war 1929 (einschl. der Roten Jungfront und der Roten Marine) aufgelöst worden, und zwar zunächst in Preußen durch Verfügung des Innenministers vom 3.5.29 (Ranz. vom 7.5.29; MinBlPriV 1929, S. 399).