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[937]5. [Amnestie für Eisenbahner]
Außerhalb der Tagesordnung berichtet Reichsminister der Justiz, Dr. Radbruch, daß im Ausschuß des Preußischen Landtags die Frage der Amnestierung der Eisenbahner zur Sprache gekommen sei, daß man dort einen Vorschlag, betreffend Amnestierung der Kriminalvergehen der Eisenbahner, eingebracht habe, daß aber auch von anderer Seite der Wunsch ausgesprochen worden sei, die Kriminalvergehen der Eisenbahner zu amnestieren.
Reichsverkehrsminister Groener bemerkt, daß er eine Gesamtamnestierung auch für Kriminalvergehen grundsätzlich nicht billigen könne, daß er jedoch eine Nachprüfung einzelner Fälle und Anwendung des Begnadigungsrechts des Reichspräsidenten für tragbar halte.
Der Reichskanzler hält eine erneute Besprechung des Gegenstandes am morgigen Tage für notwendig. In derselben würde der Verkehrsminister seine endgültige Stellungnahme eingehend darzulegen haben4.