Text
[255]9. Reichszuschuß zum Preußischen Staatskommissariat für die öffentliche Ordnung24.
Das Kabinett beschließt auf Vortrag des Reichsministers Erzberger:
Das Reich soll sich an den Kosten des Staatskommissariats für die öffentliche Ordnung zunächst mit 2½ Millionen Mark beteiligen, die aus Kriegsfonds zu nehmen sind. Vorausgesetzt wird,
a) | daß die Stelle zugleich die Kontrolle der Steuerflucht für das Reich übernimmt, |
b) | daß der Reichskanzler durch die Reichskanzlei in unmittelbare Beziehung zu dem Staatskommissar tritt und bei ihm durch zwei der Reichskanzlei dienstlich unterstellte Beauftragte, die aus den Kosten des Staatskommissariats besoldet werden, vertreten ist. Diese Herren sollen den Weisungen der Reichskanzlei zu folgen haben.25 |
Fußnoten
- 24
Die Errichtung eines Staatskommissariats für die Überwachung der öffentlichen Ordnung mit nachrichtendienstlichen, exekutiven und propagandistischen Aufgaben war am 21.7.19 vom PrStMin. beschlossen worden (Verfügung des PrMinPräs. vom 23.7.19; R 43 I/2305, Bl. 4; eine zur Vorbereitung der Beschlußfassung vom PrMinPräs. am 15.7.19 u. a. an den PrKriegsM versandte Sammlung von Aufzeichnungen über die geplante Einrichtung des Kommissariats in: Nachl. Schleicher, Nr. 16, Bl. 55–69).
- 25
Im Gegensatz zu den vorangehenden Protokollen, die immer von mindestens einem an der Kabinettssitzung teilnehmenden Minister unterzeichnet sind, ist dieses und die folgenden Protokolle nur noch vom Protokollführer – meist mit Paraphe – gezeichnet. Oft findet sich zusätzlich ein Sichtvermerk des UStSRkei am Schluß des Protokolls.