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2. Frage der Aufhebung der Verordnung des Reichspräsidenten über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisen.
Auf Antrag des Reichsministers der Finanzen beschloß das Reichskabinett, die Verordnung über die Erhebung einer Gebühr für Auslandsreisen vom 18. Juli 19313 mit Wirkung vom Mittwoch, den 26. August 1931 ab aufzuheben4.