Text
2. Ministerpensionsgesetz.
Der Reichsminister der Finanzen verteilte den Entwurf eines Gesetzes über die Versorgung der Reichsminister (Ministerpensionsgesetz) persönlich an die anwesenden Mitglieder des Kabinetts15 […].
Der Herr Reichskanzler verpflichtete die Kabinettsmitglieder zu strengster Geheimhaltung des Entwurfs, der zunächst von ihnen einer Durchsicht unterzogen werden soll16.