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5. Außerhalb der Tagesordnung: Einladung der Reichsregierung zu einer Feier am 10. August.
Staatssekretär Zweigert teilte mit, daß der Verband Schwarz-Rot-Gold die Regierung zu einer Verfassungsfeier zum 10. August eingeladen habe, die in Weimar stattfinden solle. Entsprechend dem Antrage des Reichsministeriums des Innern beschloß das Kabinett, von einer Teilnahme abzusehen9.
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Mit Schreiben vom 4. 7. teilt der RK dem Bundesvorstand des „Reichsbanners Schwarz-Rot-Gold“ mit, die RReg. müsse sich für die staatlichen Verfassungsfeiern in Berlin freihalten und könne daher nicht an der Feier in Weimar teilnehmen (R 43 I/767, Bl. 27, 33-40; hier auch die Festschrift des Reichsbanners zur Verfassungsfeier 1924).