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4. Deutsch-schweizerische Handelsvertragsverhandlungen.
[Nach längerer Erörterung stimmte das Kabinett dem Abschluß eines Abkommens mit der Schweiz über den Abbau der bestehenden Einfuhrbeschränkungen zu8.]
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Die dt.-schweiz. Vereinbarung über den gegenseitigen Abbau der Einfuhrbeschränkungen wird am 17. 11. in Berlin unterzeichnet. Den Text des Protokolls sowie der ergänzenden Vertragsdokumente legt das AA mit Schreiben vom 22. 11. der RReg. vor, die im schriftlichen Umlaufverfahren ihre Zustimmung erteilt (R 43 I/143, Bl. 153-167). Der Austausch der Ratifikationsurkunden erfolgt am 26. 11.; am 10. 12. tritt die Vereinbarung in Kraft.