Text
1. Entwurf eines Privatnotenbankgesetzes.
[Nach Erörterung der Abänderungsvorschläge der Reichsbank wurde der Entwurf im wesentlichen unverändert angenommen1.]
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Mit Schreiben vom 15. 8. hatte der RWiM den Entwurf eines Privatnotenbankgesetzes als Kabinettsvorlage übersandt (R 43 I/668, Bl. 12-26; hier weitere Vorgänge dazu). Am 19. 8. wird der Entwurf dem RR zugeleitet (RR-Drucks. 1924, Nr. 132).