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12. (Außerhalb der Tagesordnung): Entwurf einer Verordnung des Reichspräsidenten zur Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung (Steuersabotage)44.
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Ein Durchschlag des Entw. war am 30.8.23 von MinR Kempner auf RegR von Stockhausen ausgezeichnet worden. Am folgenden Tag notierte Offermann auf diesen Durchschlag für den StSRkei: „Das RMin. d. I. beabsichtigt, falls sich die Verhältnisse in Anbetracht der Deutschnationalen Steuersabotage [s. dazu Helfferich an RK, in Anm. 6 zu Dok. Nr. 33] weiter verschärfen, dem RPräs. den Erlaß der vorst[ehenden] Verordnung vorzuschlagen“ (R 43 I/2703, Bl. 131). Der RIM hatte dann in einem Eilschreiben an den StSRkei am 3.9.23 mitgeteilt, der RPräs. sei mit dem Erlaß der VO grundsätzlich einverstanden und zwischen den beteiligten Ressorts herrsche Übereinstimmung, doch bitte der RFM, die angedrohte Mindeststrafe von 1 Monat auf 6 Monate Gefängnis anzuheben (R 43 I/2703, Bl. 132).
[264] Das Kabinett stimmte der Vorlage zu mit der Maßgabe, daß § 2 des Entwurfs als § 1 an die Spitze treten soll und § 1 des Entwurfs als § 2 folgen soll45.
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Im Entw. enthielt § 1 Strafandrohung gegen Aufforderung zur Zurückhaltung von Lebens- und Futtermitteln, die zum Verkauf bestimmt seien, und § 2 Strafandrohungen gegen die Aufforderung, der Verpflichtung zu Steuern und anderen Abgaben nicht zu genügen. Die VO wurde vom RPräs. am 15.9.23 erlassen (RGBl. I, S. 879). S. dazu Dok. Nr. 72. In einem Bericht vom 18.9.23 verwies StS von Haniel auf die „skeptische und bittere Beurteilung“ der VO durch die BVP, da das Volk den Eindruck habe, „zu oft schon vom Staat betrogen worden zu sein“ wie etwa bei der Verreichlichung der bayerischen Eisenbahn (R 43 I/2233, Bl. 261).