Auf Veranlassung des Reichswehrministers erläuterte Oberst Bitthorn die Einzelheiten der Vorlage11. Da sachliche Bedenken nicht geltend gemacht wurden, stellte der Reichskanzler die Zustimmung des Reichskabinetts zur Vorlage fest12.
Nachdem die Vorlage des RWeM vom 2.12.31 im Kabinett gescheitert war (Dok. Nr. 594, P. 6) hatte der RWeM mit Schreiben vom 19.12.31 einen neuen Entw. vorgelegt (R 43 I/699, Bl. 91–94).