2.75.2 (bau1p): 2. Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873 über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände. […]
2. Gesetz, betreffend Abänderung des Gesetzes vom 25. Mai 1873 über die Rechtsverhältnisse der zum dienstlichen Gebrauch einer Reichsverwaltung bestimmten Gegenstände. […]